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Kosten des Schwangerschaftsabbruchs: Wer zahlt was?
Krankenkasse, Bundesland oder selbst: alle Kosten, Einkommensgrenzen und der Antrag auf einen Blick, mit Quellen.
Quellen & medizinische PrüfungÜbersicht
Wer zahlt was?
Bei einem Abbruch nach der Beratungsregelung zahlt die gesetzliche Krankenkasse alles rund um den Eingriff, nicht aber den Eingriff selbst. Den Abbruch bezahlst du selbst. Hast du wenig Geld, bezahlt ihn der Staat für dich.
| Leistung | Abbruch nach Beratungsregelung | Medizinische oder kriminologische Indikation |
|---|---|---|
| Pflichtberatung in einer anerkannten Beratungsstelle | kostenlos | entfällt (keine Pflichtberatung) |
| Ärztliche Beratung über Fortsetzung oder Abbruch | gesetzliche Krankenkasse | gesetzliche Krankenkasse |
| Vor- und Nachuntersuchungen | gesetzliche Krankenkasse | gesetzliche Krankenkasse |
| Behandlung bei Komplikationen | gesetzliche Krankenkasse | gesetzliche Krankenkasse |
| Der Abbruch selbst, inklusive der Medikamente oder der Narkose | du selbst. Hast du wenig Geld, zahlt der Staat (siehe unten) | gesetzliche Krankenkasse; private Versicherungen meist nur bei medizinischer Indikation |
Quellen: familienplanung.de: Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs (Stand 03.06.2026), § 24b SGB V, § 6 SchKG (Beratung unentgeltlich).
Preise
Was kostet der Abbruch?
| Methode | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Alle Methoden zusammen | 380 bis 900 Euro | je nach Methode und Narkoseart (familienplanung.de) |
| Medikamentöser Abbruch (Abtreibungspille) | ca. 300 bis 500 Euro | Orientierungswert; günstiger als der operative Abbruch, weil keine Narkose nötig ist |
| Operativer Abbruch | teurer als der medikamentöse Abbruch | innerhalb der Spanne von 380 bis 900 Euro, je nach Narkoseart |
Den genauen Preis nennt dir die Praxis oder Klinik vorab. Frag nach einer schriftlichen Aufstellung, damit klar ist, welche Leistungen enthalten sind. Mehr dazu: Kosten der Abtreibungspille und was eine Abtreibung insgesamt kostet.
Kostenübernahme
Musst du den Abbruch selbst bezahlen?
Wenn du wenig Geld hast, bezahlt der Staat den Abbruch für dich. Das heißt Kostenübernahme. Du zahlst dann nichts.
Ob du wenig Geld hast, findest du in 2 Schritten heraus:
- Wie viel Geld bekommst du im Monat? Gemeint ist das Geld, das wirklich auf deinem Konto ankommt (netto). Es zählt nur dein eigenes Geld.
- Vergleiche mit der Tabelle. Kinder zählen, wenn sie unter 18 sind und bei dir wohnen. Hast du gleich viel oder weniger Geld als in der Tabelle steht, zahlst du nichts.
| Deine Situation | So viel Geld darfst du höchstens haben |
|---|---|
| Du hast keine Kinder | 1.564 Euro im Monat |
| Du hast 1 Kind | 1.935 Euro im Monat |
| Du hast 2 Kinder | 2.306 Euro im Monat |
| Du hast 3 Kinder | 2.677 Euro im Monat |
Deine Miete ist hoch? Kostet deine Wohnung mehr als 459 Euro im Monat, darfst du mehr Geld haben. Deine Grenze steigt um den Betrag, den die Miete über 459 Euro liegt. Höchstens um 459 Euro.
Du zahlst immer nichts, wenn du Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG oder Leistungen für Asylsuchende bekommst. Dann ist dein Einkommen egal.
Wichtig: Du darfst keine größeren Ersparnisse haben, an die du schnell herankommst. Und du musst in Deutschland wohnen. Wie du versichert bist, ist egal.
| Beispiel | Deine Grenze | Ergebnis |
|---|---|---|
| Lena hat keine Kinder und bekommt 1.400 Euro im Monat. | 1.564 Euro | 1.400 ist weniger als 1.564. Lena zahlt nichts. |
| Sara hat 1 Kind und bekommt 1.800 Euro im Monat. | 1.935 Euro | 1.800 ist weniger als 1.935. Sara zahlt nichts. |
| Mia hat keine Kinder und bekommt 1.700 Euro im Monat. | 1.564 Euro | 1.700 ist mehr als 1.564. Mia zahlt selbst, mit der Abtreibungspille etwa 300 bis 500 Euro. |
| Mia zahlt 600 Euro Miete. | 1.564 + 141 = 1.705 Euro | Ihre Miete ist 141 Euro höher als 459 Euro. Ihre Grenze steigt auf 1.705 Euro. 1.700 ist weniger. Mia zahlt doch nichts. |
Du willst es genau wissen? Mit dem Kostenrechner prüfen, ob die Kosten übernommen werden. Das dauert eine Minute und ist anonym.
Quellen: familienplanung.de, § 19 SchKG. Die Grenzen steigen mit der Rentenanpassung (§ 24 SchKG), derzeit jeweils zum 1. Juli. Die Beispiele sind vereinfacht.
Antrag
So bekommst du die Kostenübernahme
- Frag vor dem Abbruch. Wenn du erst danach fragst, bekommst du kein Geld zurück.
- Geh zu deiner Krankenkasse. Sag, dass du die Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch beantragen willst. Bist du privat oder gar nicht versichert, geh zu einer gesetzlichen Krankenkasse in deiner Nähe.
- Zeig, wie viel Geld du bekommst. Zum Beispiel mit einer Lohnabrechnung oder einem Bescheid vom Amt. Warum du den Abbruch willst, musst du nicht sagen.
- Nimm das Papier mit in die Praxis. Die Kasse gibt dir eine Bescheinigung. Die gibst du in der Praxis oder Klinik ab. Die Rechnung geht dann an die Kasse, nicht an dich.
Was du alles mitbringen solltest, steht in der Checkliste zur Kostenübernahme.
Quellen: familienplanung.de, § 21 SchKG.
Stand
Stand: Oktober 2026. Alle Beträge nach familienplanung.de und den genannten Gesetzen. Der Wert von ca. 300 bis 500 Euro für die Abtreibungspille ist ein Orientierungswert von abtreibungspille.de.